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Whistleblower-Gesetz: Pflichten erfüllen, Bußgelder vermeiden
160.000 Unternehmen sind betroffen. Alles, was Sie jetzt wissen müssen
Das Hinweisgeberschutzgesetz tritt voraussichtlich in Q2/2023 in Kraft. Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen müssen einen Kanal einrichten, in dem Mitarbeiter:innen und anderen Stakeholder sämtliche Missstände melden können – von Belästigung am Arbeitsplatz über verletzte Sorgfaltspflichten bis zur Geldwäsche.
Fehlt ein solcher Kanal, drohen (mehrmalige) Bußgelder in Höhe von 20.000 Euro. Wie Sie die Pflicht zur Kür machen, zeigen Rechtsanwältin Nathalie Brychcy und whistle.law-Geschäftsführer Johannes Jakob.
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Die Agenda: Was Sie erwartet
Basiswissen: Was auf Sie zukommt (Nathalie Brychcy)
- Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz (oft als "Whistleblower-Gesetz" bezeichnet)?
- E-Mails und Briefkästen reichen nicht: Welche rechtlichen Anforderungen Unternehmen erfüllen müssen
Praxiswissen: Wie Sie die Vorgaben meistern (Johannes Jakob)
- Risiken minimieren: Worauf es jetzt ankommt
- Sorgenfrei in wenigen Minuten: Wie Sie das Gesetz digital und mit minimalem Aufwand erfüllen
Antworten auf Ihre Fragen
- Erhalten Sie Live-Antworten von den beiden Experten
Die Speaker: Wer Ihre Fragen beantwortet
Nathalie Brychcy
Rechtsanwältin bei BADURA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Johannes Jakob
Geschäftsführer der whistle.law GmbH mit über 20 Jahren Erfahrung und Personalverantwortung in mittelständischen Unternehmen
Der Status quo: Warum bestimme Kanäle nicht ausreichen
Die klassischen Kanäle, die Unternehmen verwenden, erfüllen nicht alle Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Eine der größten Hürden: Die Nutzer:innen des Kanals müssen vollständig anonym sein können. Lernen Sie eine Lösung kennen, die alle Voraussetzungen erfüllt.
whistle.law
Die Cloud-Lösung zur Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes: Schnell, digital und unkompliziert in jedem Unternehmen implementierbar.
- Eingerichtet in nur wenigen Minuten
- 100 % gesetzeskonform
- Erweiterbar um weitere Meldekanäle wie z.B. Lieferkettenschutzgesetz, ESG & KWG